Farbkonzept BAK
Zuletzt geändert von Gunther Knopf am 10.02.2020 18:17
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
1. Tätigkeiten mit Stoffen, die nicht zu den CMR-Stoffen der Kategorien 1A bzw. 1B gehören
- Sind H-Sätze keiner Farbe zugeordnet, gelten die Schutzmaßnahmen des jeweiligen Standards.
- Die Tätigkeitsverbote sind zu beachten.
- Sind darüber hinaus H-Sätze vorhanden, die gelb, orange oder hellblau markiert sind, sind folgende zusätzliche persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) zu ergreifen:
Farbe | Potenzielle Gefahr | PSA |
---|---|---|
gelb | Gefahr durch Hautkontakt | Schutzhandschuhe |
orange | Gefahr durch Einatmen | Atemschutz |
hellblau | Gefahr für die Augen | Schutzbrille |
2. Tätigkeit mit CMR-Stoffen der Kategorien 1A oder 1B
- Jeglicher Kontakt mit CMR-Stoffen der Kategorien 1A und 1B sollte vermieden werden.
- Deshalb sind bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen folgende persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) zu ergreifen:
Farbe | Potenzielle Gefahr | PSA |
---|---|---|
rot | Gefahr durch Kontakt | Schutzhandschuhe Atemschutz Schutzbrille |
- Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen (PSA) sind während des gesamten Herstellungsvorganges zu ergreifen.
CMR-Stoffe (von Carcinogenic, Mutagenic and toxic to Reproduction)
Kategoriendefinitionen gemäß EG-CLP-Verordnung | CMR Kategorie |
---|---|
Wirken beim Menschen bekanntermaßen CMR-erzeugend | 1 A |
Es existieren hinreichende Anhaltspunkte für CMR-Eigenschaften. | 1 B |
CMR-Verdachtsstoffe; es existieren Hinweise, aber keine ausreichenden Anhaltspunkte. | 2 |
Gültigkeit und Zuständigkeiten
gültig | |
verantwortlich, zuständig, vertreten durch, beteiligt, zu informieren |
Links
- bisher noch keine weiterführende Links
Rückverweise
Version 1.1, erstellt am 10.02.2020 18:17 von Gunther Knopf, zuletzt geändert am 10.02.2020 18:17 von Gunther Knopf