Okt. 17 2020

Hallo zusammen,

  • wie euch sicherlich aufgefallen ist, steht in letzter Häufiger "Dj" auf Kassenrezepten (Dj = Dosierungsanweisung vorhanden ? ja) .
    • Dies wird zum 01.11. eine Pflichtangabe durch die Arztpraxis auf dem Rezept.
    • Der Arzt hat dem Patienten eine schriftliche Dosierungsanweisung ausgehändigt; somit herrscht Klarheit über die Dosierung auch für uns (auf Rezepten, wo bisher keine Dosierangaben gedruckt waren) und diese Kennzeichnung reicht für die Abrechnung bei der Kasse.

LG

Anna

  • Nachtrag 17.10.2020:
    • Die Angabe "Dj" MUSS auf dem Rezept stehen, da das Fehlen ein tatsächlich Retaxationsgrund sein kann.
    • Die Angabe kann durch die Apotheke oder die Arztpraxis VOR dem Einlösen des Rezeptes nachgetragen werden.
    • Achtet schon jetzt darauf (Praxis Mustermann setzt es z.B. problemlos um) und telefoniert mit den Praxen.
    • Weist sie auf die neue Regelung und die Umsetzung hin. Mein Ziel ist es, dass WIR so wenig wie möglich Telefonaufwand haben.

Vielen Dank

Anna

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Tags: ED
    
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