Okt. 17 2020

Hallo miteinander,

leider kommt noch etwas mehr Dokumentation auf uns zu.

Wir müssen nun Medizinprodukte wie Blutdurckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte und Inhalationsgeräte wenn sie zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden in ein Verzeichnis eintragen und den Kunden nach 2 Jahren über die Wartung des Gerätes informieren.

Dies geschieht unter www.dav-mpv.de

Benutzer: ABT098765

Passwort: RlT980s4

Wichtig: Die Person die das Gerät abgibt bitte einen Extra Bon ausdrucken und Charge/LOT-Nummer des Geräts und Telefonnummer des Patienten notieren und an das Rezept heften.
Bitte am besten während der Rezeptkontrolle eintragen und die Daten vom Rezept / Bon übernehmen. Bitte achtet ab jetzt auf solche Rezepte.

Vielen Dank

LG
Ingrid

Tags: ED
    
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